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Liebe Kunden,                                                                              22.09.2022                                                                         
Wie sie wissen, sind Tierarztkosten durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bundesgesetzlich geregelt.

Die aktuell gültige Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 1999.

Nach über 20 Jahren wird diese nun zum 22.11.2022 angehoben.


Um wie viel die Preise für individuelle Behandlungen steigen lässt sich nicht pauschal sagen. Um sich einen besseren Überblick zu verschaffen lese sie gerne die unten aufgeführten Info- Blätter der Tierärztekammer.


Vielen Dank für Ihr Verständnis






Neue Notdienstgebühr der GOT

Neue Notdienstgebühr tritt in Kraft ab 02/2020Neuer Text
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